Was muss ich mitbringen
· Dienst- und Leistungsausweis / Schiessbüchlein
· Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (PISA mit den Klebeetiketten)
· Ihre persönliche Ordonanzwaffe
· Gehörschutz
Standblatt Ausgabe bis 15 Min. vor Schiessende.
Die Schützenstube ist
während der Bundesübung geöffnet.
Getränke, Snack und Essen ist verfügbar.
Schiessprogramm
5 Schuss: Einzelfeuer
Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4 (ohne Zeitlimite)
1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
(ohne Zeitlimite)
1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
(ohne Zeitlimite)
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn:
· mindestens 42 Punkte erreicht wurden
· höchstens 3 Nuller geschossen wurden
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Probeschüsse
können
beim Standblatt lösen
gekauft werden.
Nicht Verschossene Probeschüsse müssen nach dem Schiessen im Schiessbüro wieder abgegeben werden. Der Kaufpreis wir zurückerstattet.
Auf Wunsch, hilft ihnen einen Erfahrener Schützenmeister
bei der Erfüllung
ihrer Schiesspflicht.
Bin ich Schiesspflichtig?
· Wenn Sie ein Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (PISA Blatt) bekommen, sind Sie Schiesspflichtig.
· Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Waffe ins Eigentum übernehmen
Mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Armeeangehörige können beim Ausscheiden aus der Armee ihre persönliche Waffe gegen einen kleinen Unkostenbeitrag für den Waffenumbau, die Waffe übernehmen.
Die Bedingungen können Sie auf diesem Dokument entnehmen.
■ VBS Homepage: Hinterlegung und Waffe ins Eigentum übernehmen
■ Waffe
ins Eigentum übernehmen
Bitte beachten Sie die laufenden Änderungen des Waffengesetzt (Schengen Abkommen) und Informieren sie sich beim VBS oder Kantonalem Waffenbüro.
Auf den öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Spreitenbach muss die "blaue Zone" Parkkarte gestellt werden