Obli / Bundesprogramm

Montag

06. Mai 2024

18.00 bis 20.00 Uhr

Es besteht die Möglichkeit zum Absolvieren des Feldschiessen



Samstag

10. August 2024

09.00 bis 12.00 Uhr

Es besteht die Möglichkeit zum Absolvieren des Feldschiessen



Montag

26. August 2024

18.00 bis 20.00 Uhr



Informationen

Was muss ich mitbringen

·       Dienst- und Leistungsausweis / Schiessbüchlein

·       Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (PISA mit den Klebeetiketten)

·       Ihre persönliche Ordonanzwaffe

·       Gehörschutz

 

Standblatt Ausgabe bis 15 Min. vor Schiessende.

Die Schützenstube ist während der Bundesübung geöffnet.
Getränke, Snack und Essen ist verfügbar.

 

Schiessprogramm

5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe
 B4
1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4 (ohne Zeitlimite)
1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe
 B4 (ohne Zeitlimite)
1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe
 B4 (ohne Zeitlimite)


Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn:

·       mindestens 42 Punkte erreicht wurden

·       höchstens 3 Nuller geschossen wurden

 

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.

Probeschüsse können beim Standblatt lösen gekauft werden.
Nicht Verschossene Probeschüsse müssen nach dem Schiessen im Schiessbüro wieder abgegeben werden. Der Kaufpreis wir zurückerstattet.
Auf Wunsch, hilft ihnen einen Erfahrener Sch
ützenmeister bei der Erfüllung ihrer Schiesspflicht.

Bin ich Schiesspflichtig?

·       Wenn Sie ein Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (PISA Blatt) bekommen, sind Sie Schiesspflichtig.

·       Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.

 

Waffe ins Eigentum übernehmen

Mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Armeeangehörige können beim Ausscheiden aus der Armee ihre persönliche Waffe gegen einen kleinen Unkostenbeitrag für den Waffenumbau, die Waffe übernehmen.

Die Bedingungen können Sie auf diesem Dokument entnehmen.

 VBS Homepage: Hinterlegung und Waffe ins Eigentum übernehmen
 Waffe ins Eigentum übernehmen

Bitte beachten Sie die laufenden Änderungen des Waffengesetzt (Schengen Abkommen) und Informieren sie sich beim VBS oder Kantonalem Waffenbüro.

 

 


GSA Härdli, Zweifelstrasse 6, 8957 Spreitenbach

Auf den öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Spreitenbach muss die "blaue Zone" Parkkarte gestellt werden